FRAGEN UND ANTWORTEN

Warum gehen Spangen manchmal kaputt und was soll ich dann machen?

Die Spange geht manchmal kaputt, weil die Zähne sich sträuben, sich in die gewünschte Richtung schieben zu lassen. Manchmal ist die Kraft, die ein Zahn dem Druck der Spange entgegenstellt so groß, daß die Spange oder Teile davon auch mal brechen können. Das ist ganz normal, sonst müssten die Spangen viel dicker und klobiger sein. 
Wenn die Spange also mal kaputt ist, sollte aber so schnell wie möglich der behandelnde Kieferothopäde aufgesucht werden, damit die Zähne nicht wieder in ihre Ausgangsstellung “zurückrutschen”. Dieser wird dann umgehnd die Spange reparieren lassen oder die Behandlung anderweitig fortsetzen.
Manchmal müssen Spangen auch zur Reparatur, wenn sie nicht mehr richtig passen. Das passiert, wenn der Bewegungsspielraum von Schrauben oder Drähten nicht mehr reicht, um genügend Druck auf die Zähne auszuüben.

Wie oft muß die Spange getragen werden?

Dies ist immer von der Behandlung abhängig. Sie ist vom Kieferorthopäden auf die individuellen Erfordernisse des Patienten festgelegt. Bitte halten Sie sich unbedingt an diese Angaben, da sich die Behandlung sonst verzögert oder sogar mißlingt. Nachts muß die Spange fast immer getragen werden. 
Bei schlechter Mitarbeit kann Ihre Krankenkasse einen Teil der entstandenen Kosten (den Eigenanteil) von Ihnen einbehalten.

Kann ich mir meine Lieblingsfarbe aussuchen?

Selbstverständlich, es sind fast alle Farben für den Kunststoff möglich und diese lassen sich dann noch mit verschiedenen Glitzer und Glimmereffekten und Einlegebildchen kombinieren.

Wie reinige ich meine Spange am besten?

Am besten geht`s, wenn die Spange frühs und abends beim Zähneputzen gleich mitgeputzt wird. Dabei bitte darauf achten, dass sich die Drähte nicht verbiegen. Also nur am Kunststoff festhalten.
Sollten sich trotzdem mal hartnäckige braune Beläge gebildet haben (Zahnstein), dann kann die Spange in warmes Essigwasser gelegt werden. (niemals kochen!)

Wozu brauche ich einen sogenannten Lücken- oder Platzhalter?

Ein Lückenhalter kommt zum Einsatz, wenn die Gefahr besteht, dass die Zähne in den Freiraum “rutschen” könnten, die durch fehlende Zähne entstanden sind. Dies können entweder früh herausgefallene Milchzähne oder Zähne sein, die bei einem Unfall verloren wurden. Dies betrifft oft die oberen Schneidezähne.
Beim Lückenhalter ersetzen dann künstliche Zähne an einer kleinen einfachen Spange die fehlenden Zähne und halten den Platz für die neuen heranwachsenden Zähne frei. 
Und nebenbei: Ohne Lücken sieht man ja dann auch noch richtig gut aus....

Warum müssen manchmal Zähne gezogen werden?

Wenn der Platz nicht reicht, damit alle Zähne schön “in Reihe” stehen können, müssen manchmal Zähne gezogen werden. Durch den fehlenden Platz würden sie sonst vor- oder hintereinander rutschen oder würden sich drehen. Diese Maßnahme wirkt sich im allgemeinen später nicht nachteilig auf die Gebissfunktion aus.
Allerdings gibt es über die Notwendigkeit, Zähne zu ziehen, doch auch unterschiedliche Ansichten (siehe Links ), man sollte sich im Zweifel weitere Meinungen einholen.
Sobald Sie den Eindruck haben, daß mit den Zähnen Ihres Kindes irgend etwas nicht stimmt oder eine Fehlstellung feststellen, sollten Sie zum Kieferorthopäden gehen. Dieser wird Sie dann über den Behandlungsbeginn informieren. Es kann schon eine Behandlung im Milchgebiss notwendig sein, bei machen Patienten beginnt die Behandlung auch erst mit 10-12 Jahren.
Es kann also nicht schaden, wenn Sie Ihr Kind bereits im Vorschulalter vorstellen. 

Ist eine Behandlung als Erwachsener noch möglich?

Zahnfehlstellungsänderungen lassen sich in jedem Lebensalter durchführen, allerdings ist eine Behandlung komplizierter und langwieriger wie im Kindesalter, da kein Knochenwachstum mehr stattfindet. Außerdem muß nach der Behandlung sehr lange eine Retention getragen werden. Durch eine kombinierte kieferchirugische/ kieferorthopädische Behandlung lassen sich dann sogar Lageveränderungen der Kiefer zueinander realisieren. Kosten der Behandlung

Wie lange dauert eine KFO-Behandlung im Schnitt?

Die Behandlung wird je nach Behandlungsfall unterschiedlich lange dauern. Meistens wird sie 2 bis 3 Jahre dauern. Einzelzahn-Verschiebungen können in kürzerer Zeit durchgeführt werden, Kieferfehlbildungen und extreme Anomalien können auch eine Behandlungsdauer über einen längeren Zeitraum erfordern.

Was muß ich beim Tragen einer Spange besonders beachten?

Eigentlich kann man mit einer Spange alles machen, allerdings gehört sie meist beim Essen und bei Sportlichen Aktivitäten aus dem Mund! 
Es sei denn, der Behandler verlangt es anders.
Sie sollte dann in der Spangenbox aufbewahrt werden, dort ist sie sicher. 
Nicht in Servietten oder Papiertaschentücher einwickeln, wir mussten schon viele Spangen neu machen, da sie auf diese Weise versehentlich mit in den Müll gewandert sind.
Übrigens: Vorsicht bei Hunden im Haushalt! Spangen sind bei den Vierbeinern äußerst beliebt zum Zerkauen - da ist dann meist nichts mehr zu retten...

Warum trage ich Brackets und andere Kinder eine herausnehmbare Spange?

Welche dieser beiden Techniken dann beim Patienten eingesetzt werden, entscheidet der Kieferorthopäde allein anhand der Art der Fehlstellung der Zähne und anhand des gewünschten Behandlungszieles
Es sei allerdings bemerkt, dass herausnehmbare Zahnspangen (wenn deren Anwendung möglich ist) meist die für den Patienten schonendere und sanftere Behandlungsvariante darstellen, noch dazu ist die Behandlung oftmals kostengünstiger.
Es empfiehlt sich, vor Behandlungsbeginn angesichts der Langwierigkeit und Kostenintensität kieferorthopädischer Behandlungen weitere Meinungen einzuholen. 
Siehe dazu auch Meinungen in unseren Links.

Was müssen meine Eltern für die Behandlung bezahlen?

 Bei den Privaten Krankenkassen hängt die Erstattung von der persönlichen Tarifgestaltung ab. Prinzipiell bestehen aber keine Einschränkungen - auch nicht bei Erwachsenen. 
Auf jeden Fall sollte vorher eine Kostenabklärung erfolgen! 
Gesetzlich krankenversicherte Patienten erhalten jeweils zum Quartalsende eine Rechnung von ihrem Kieferorthopäden über 20% der gesamten angefallenen Behandlungskosten (Arzt und Labor) im betreffenden Quartal. 
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden also vorerst 80% der Kosten (wenn mehrere Kinder in Behandlung sind: 90%) von der Krankenkasse übernommen und nach einem erfolgreichem Abschluss auch der Restbetrag (entspricht dem Selbstbehalt während der Behandlung) dem Versicherten erstattet. 
Wenn es sich nur um kosmetische Korrekturen oder um leichtere Unregelmäßigkeiten (auch wenn diese Spätfolgen nach sich ziehen können..) handelt, gibt es keine Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte.
Die Unterteilung, ob die GKV zahlt oder nicht, erfolgt nach einem komplizierten Punktesystem: jede nötige Maßnahme wird mit Punkten bewertet. Erst wenn eine festgelegte Gesamtzahl für die Korrekturen erreicht ist, wird eine Kostenübernahme der Krankenkasse erfolgen.

Erwachsene (ab dem 19. Lebensjahr) erhalten grundsätzlich keine Erstattung, es sei denn, es handelt sich um so schwere Kieferfehlbildungen, dass diese nur kombiniert kieferchirurgisch/ kieferorthopädisch behandelt werden können. 
Diese Fälle sind sehr selten und erfolgen meist im Anschluss an einen Klinikaufenthalt. 
Hier sind nur einige Fragen aufgelistet, die vielleicht von Interesse sein könnten...
Gibt´s noch andere Fragen? Dann schreibt eine e-mail an uns.

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